Verhalten in den Pausen

In Ergänzung zur Schulordnung sind hier Verhaltensregeln für die Pausen zusammengefasst.

Unsere Schule geht davon aus, dass ihr, wie in der Schulordnung festgelegt, auch in den Pausen verantwortungsvoll und rücksichtsvoll miteinander umgeht.
Wenn ihr gegen die Schulordnung verstoßt oder die im Folgenden genannten Regeln missachtet, müsst ihr mit einer pädagogischen Maßnahme rechnen.

Die Klassenzimmer, Fachräume und die dorthin führenden Gänge dürft ihr morgens erst nach dem ersten Läuten um 7.55 Uhr und nachmittags erst um 14.05 Uhr betreten. Bleibt vorher in der Aula. Schüler aus den Kooperationskursen der Kursstufe dürfen 5 min vor Unterrichtsbeginn ihren Raum aufsuchen. Das gilt für alle Schüler im Hauptgebäude – die Schüler der Klassen 11 und 12 dürfen sich im Oberstufenbau aufhalten.

  • Geht bitte zügig auf den Pausenhof. Dabei darf die Fluchttür im Mittelstufenbau weder als Ein- noch als Ausgang benützt werden. Die Klassenzimmertüren werden abgeschlossen – auch im Oberstufenbau.
  • Wenn ihr in der 3. oder 5. Stunde Unterricht in einem Fachraum oder in der Sporthalle habt, nehmt ihr euer Vesper, die Jacken usw. für die Pause gleich mit, da ihr nicht in euer Klassenzimmer zurück dürft. Taschen könnt ihr in der Aula abstellen.
  • Klassen, die aus dem Sportunterricht kommen, dürfen während der großen Pause das Schulgebäude nicht betreten.
  • Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen im Oberstufenbau bleiben, aber nicht im Hauptbau, in der Aula oder im Aufenthaltsraum.
  • Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen in der zweiten großen Pause in der Mensa essen.
  • Das Pausengelände ist klar definiert (siehe Plan). Beachtet, dass der Weg zur Gemeinschaftsschule nur als Durchgang benutzt werden darf, also nicht zum Pausengelände gehört, ebenso wie das Biotop und die Fahrradständer. Der Mensabereich ist kein Pausenbereich. Auch die Gummimatte vor dem Haupteingang müsst ihr freihalten.
  • Am Bäckerschalter stellt ihr euch in einer ordentlichen Schlange an.
  • Vermeidet alles, was euch selbst und andere gefährdet. Fußballspielen ist nur auf dem Rasen erlaubt.
  • Bei schlechtem Wetter entscheiden die Aufsicht führenden Lehrkräfte, ob ihr in der Aula (nicht in den Klassenzimmern und den Gängen!) bleiben dürft.
  • Auf den Balkon des Oberstufenbaus dürfen keine Möbel gestellt werden.
  • Vermeidet jegliche Drängelei und Schubserei.
  • Nehmt beim Einsteigen Rücksicht aufeinander, besonders auf jüngere Mitschüler.
  • Das Fahrrad muss im Bereich der Haltestellen entsprechend der Zeiten auf den Verkehrsschildern geschoben werden.
  • Die Busfahrer beklagen sich immer häufiger über Müll in den Bussen: Der Bus ist kein Mülleimer.
  • Den Anweisungen von Lehrern, auch von Lehrkräften der Gemeinschaftsschule, habt ihr zu folgen.
  • Verlasst euer Klassenzimmer ordentlich, entsorgt den Müll, schließt die Fenster und schaltet das Licht ab.
  • Als Schüler der 5. bis 10. Klasse haltet ihr euch – wenn ihr über Mittag nicht nach Hause fahrt – in der Regel in der Aula, in den Aufenthaltsräumen, in den Sitznischen, im Mensabereich oder auf dem Schulhof auf. Die Flure zu den Fachräumen dürft ihr nicht benutzen. Die Klassenzimmer sind abgeschlossen. Das Schulgelände dürfen nur volljährige Schülerinnen und Schüler verlassen.
  • Entsorgt im Mensabereich und in den Aufenthaltsräumen euren Müll und Essensreste, beachtet dabei unsere Mülltrennung.
  • Die Nutzung der Bibliothek ist möglich. Die Nutzungsbedingungen sind in der Bibliothek ausgehängt.
  • Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. In der Raucherecke (R) außerhalb des Schulgeländes dürfen nur volljährige Schülerinnen und Schüler rauchen.
  • Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  • Schneeballwerfen ist nur auf dem Fußballplatz bei gesteckter grüner Flagge erlaubt.
  • Die Nutzung elektronischer Geräte (Smartphone, Smartwatch, Tablet, MP3-Player, etc. – damit auch Kopfhörer und Ohrstöpsel) ist auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Pausenhof) nur mit Genehmigung von Lehrkräften und nur zu schulischen Zwecken erlaubt. Die Nutzung auf dem Pausenhof ist in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.10 Uhr erlaubt und ansonsten verboten. Schüler der Klassen 11 und 12 dürfen die elektronischen Geräte außerhalb des Unterrichts im Oberstufenbau nutzen.

gez.: M. Friederichs

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  • Zuletzt geändert: 2024/07/15 12:57
  • von Matthias Friederichs