Wir alle sind für unsere Schule und ihre Ausstattung verantwortlich. Wir alle tragen dazu bei, dass wir uns in dieser Schule wohlfühlen und in Zufriedenheit miteinander arbeiten können. Dazu ist es notwendig, dass wir uns gegenseitig achten, höflich miteinander umgehen und das Recht des Einzelnen dem Allgemeinwohl unterordnen. Im Folgenden haben wir dafür konkrete Regeln und Informationen zusammengestellt. Eine grundlegende Ausführung, wie das Miteinander-Umgehen in der Schule aussehen soll, ist in der Umsion, dem Leitbild des Karl-von-Frisch-Gymnasiums, formuliert.
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Mit dem Läuten gehen die Schülerinnen und Schüler in ihr Klassenzimmer, schließen die Tür und legen ihre Unterrichtsmaterialien bereit. Ist die Lehrerin / der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer, informiert die Klassensprecherin / der Klassensprecher das Sekretariat.
Die Fachräume sind z.T. mit wertvollen Geräten ausgestattet und dürfen deshalb nur in Anwesenheit einer Lehrerin / eines Lehrers betreten werden (Versicherungsschutz).
Am Ende des Unterrichts wird das Klassenzimmer sauber verlassen (Fußboden, Tische, Tafel; Stühle hochstellen). Die jeweils zuletzt unterrichtende Lehrkraft vergewissert sich, dass auch Fenster und Türen geschlossen sind.
Entschuldigungen für das Fehlen im Unterricht müssen mit Angabe des Grundes spätestens am dritten Tag schriftlich vorliegen. Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler während der Unterrichtszeit, meldet sie / er sich bei seiner Lehrerin / seinem Lehrer. Versäumter Unterrichtsstoff muss in angemessener Zeit eigenverantwortlich nachgeholt werden. Die Lehrer geben dabei Hilfestellung.
Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Für einzelne Stunden beurlaubt die / der zuständige Fachlehrerin / Fachlehrer, für bis zu zwei Unterrichtstage (jedoch nicht vor und nach den Ferien) die / der Klassenlehrerin / Klassenlehrer, in allen anderen Fällen der Schulleiter.
Die 5-Minuten-Pausen sind dazu da, die Klassenzimmer zu lüften, die Tafel zu reinigen und Unterrichtsmaterialien ein- und auszuräumen oder in die Fachräume zu gehen. In beiden großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und gehen auf den Pausenhof. In Hohlstunden können die Aufenthaltsräume und die Außenanlagen benutzt werden. Gänge, Flure, Treppenhäuser und Toiletten sind keine Spiel- und Aufenthaltsräume. Bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn am Morgen und am Nachmittag halten sich Schülerinnen und Schüler im Aufenthaltsraum oder in der Aula auf. Näheres regelt die Pausenordnung.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und in den dazwischenliegenden Pausen ist minderjährigen Schülerinnen und Schülern nur mit Genehmigung einer Lehrerin / eines Lehrers erlaubt. An den Bushaltestellen, im Bus und auf dem Schulweg verhalten sich alle vorsichtig und rücksichtsvoll. Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Das Befahren des übrigen Schulgeländes und das Hantieren an fremden Fahrrädern ist untersagt.
Rauchen: Unsere Schule ist eine offiziell anerkannte Nichtraucherschule. Daher ist das Rauchen auf dem Schulgelände nirgendwo erlaubt.
Alkohol und andere Drogen sind verboten. Bei besonderen Anlässen kann Alkohol in verantwortlichem Maß in Absprache mit der Schulleitung ausgeschenkt werden.
Kaugummi ist wegen der damit erfahrungsgemäß verbundenen Verschmutzung nicht erlaubt.
Die Nutzung elektronischer Medien (Smartphone, Smartwatch, Tablet, MP3-Player, etc. – damit auch Kopfhörer und Ohrstöpsel) ist auf dem gesamten Schulgelände (Schulgebäude und Pausenhof) nur mit Genehmigung von Lehrkräften und nur zu schulischen Zwecken erlaubt. Die Nutzung auf dem Pausenhof ist in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.10 Uhr erlaubt und ansonsten verboten. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen die elektronischen Geräte außerhalb des Unterrichts im Oberstufenbau nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 sollen keine elektronischen Geräte mit in die Schule bringen. In den Klassen 5 und 6 werden private elektronische Geräte (insbesondere Smartphones) für den Unterricht nicht verwendet. Schuleigene Computer, Laptops und Tablets können auch in den Klassen 5 und 6 im Unterricht eingesetzt werden. Auf Klassenfahrten und anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen in den Klassen 5 und 6 (u.a. Schullandheim) sind keine elektronischen Geräte erlaubt. Ab Klasse 7 sind elektronische Geräte auf Klassenfahrten nur nach Maßgabe der verantwortlichen Lehrkraft erlaubt.
Alle Verhaltensweisen, die für einen selbst oder für andere gefährlich werden können, sind zu unterlassen.
Jeder Einzelne trägt Verantwortung für Einrichtungsgegenstände, Außenanlagen und Unterrichtsmaterialien. Dies nutzt uns selbst und den nachfolgenden Schülergenerationen.
Die Sekretärin und der Hausmeister haben in ihrem Arbeitsbereich Weisungsbefugnis gegenüber den Schülerinnen und Schülern.
Wer irgendwo einen Schaden bemerkt, meldet ihn umgehend dem Hausmeister. Wer mutwillig etwas beschädigt, muss Schadenersatz leisten. Jeder ist aufgerufen, sich umweltfreundlich zu verhalten und Müll zu vermeiden, bzw. diesen fachgerecht zu entsorgen / sortieren.
In einer Gemeinschaft entstehen zwangsläufig Konflikte. Sie sollten sachlich und ohne Gewalt gelöst werden. Gelingt dies den Beteiligten nicht, werden die Mediatoren, die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer, die Verbindungslehrerin / der Verbindungslehrer und gegebenenfalls die Schulleitung eingeschaltet. Bei Fehlverhalten sollen die Lehrerinnen / die Lehrer erzieherisch einwirken. Bei grobem Fehlverhalten werden die im Schulgesetz vorgesehenen Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen angewandt. Konflikte sollten im Sinne unseres Konfliktmodells gelöst werden.
Öffnungszeiten: Das Schulgebäude ist von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen in der Schule bedürfen der Genehmigung des Schulleiters und müssen mit dem Hausmeister abgesprochen werden.
Für die Bibliothek, die Fachräume, den Aufenthaltsraum und die Sportstätten gelten besondere Benutzungsordnungen, die Bestandteil dieser Schulordnung sind.
Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben bzw. abzuholen.
Diese Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Bushaltestellen, der Park- und Abstellplätze und der Zuwege sowie bei Schulveranstaltungen jeglicher Art außerhalb des Schulgeländes. Sie wird zu Beginn eines jeden Schuljahres von den Klassenlehrerinnen / Klassenlehrern mit ihren Klassen in geeigneter Form besprochen.
Änderungen, Zusätze, Erläuterungen bedürfen der Zustimmung aller Gremien und sind dann Bestandteil dieser Schulordnung. Diese Schulordnung wurde von der Schulkonferenz beraten und beschlossen. Sie trat am 15. November 1995 in Kraft. Die Erweiterung um das Verbot der Nutzung von elektronischen Medien im Schulgebäude trat zum September 2013 in Kraft. Die zeitliche Einschränkung der Nutzung elektronischer Medien auf dem Pausenhof trat zum Februar 2020 in Kraft. Die Erlaubnis schuleigener Geräte für Klasse 5 und 6 trat im Februar 2024 in Kraft.